Auch für das Jahr 2024 bleibt der "Grüne Bonus" weiterhin erhalten. Der Steuerabzug in Höhe von 36% für einen maximalen Betrag an Ausgaben von Euro 5.000 pro Wohneinheit für Arbeiten im Gartenbereich vor.
Der "Grüne Bonus" kann für jede Art von Planungen und Gartengesaltungsarbeiten geltend gemacht werden. Der Bonus kann nicht für Instandhaltungsarbeiten oder Gartenpflegearbeiten beansprucht werden.
Dienstleistungen für die der Bonus in Anspruch genommen werden kann sind z.B:
Planung & Gestaltung von Gartenanlagen,
Planung & Gestaltung von Grünanlagen,
Planung & Gestaltung von Dachgärten,
Der Absetzbetrag kann in 10 gleichbleibenden Raten geltend gemacht werden und steht nur dann zu, wenn die Ausgaben mit Zahlungsmodalitäten beglichen werden, welche nachverfolgt werden können (z. B. Scheck, Bancomatkarte, Kreditkarte, Banküberweisung). Der Absetzbetrag kann auch für Arbeiten an gemeinschaftlichen Teilen von Kondominien geltend gemacht werden. Für detaillierte Infos oder individuelle Anfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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Die staatliche Steuerbegünstigung von 36% auf Gartenplanung und Gartengestaltung läuft weiter. Schlagen Sie noch rechtzeitig zu!